aus sicht des arbeitgebers macht dies auch sinn. muss der arbeitgeber eine abfindung bei einer kündigung zahlen? der arbeitgeber muss den kündigungsgrund in der kündigung nicht angeben.
dabei spielt es keine rolle, ob es sich um eine betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte kündigung handelt. kündigungsgrund beim arbeitgeber erfragen? eine klage auf abfindung ist nur ganz selten möglich. in der regel ist es so, dass man im normalfall dem arbeitnehmer, der eine kündigung erhält und auf dessen arbeitsverhältnis der allgemeine kündigungsschutz anwendung findet mehr als 10 arbeitnehmer in vollzeit und arbeitsverhältnis länger als 6 monate grundsätzlich zur erhebung einer kündigungsschutzklage rät.
dann kann der arbeitnehmer ggf. wie lange die probezeit ist, ist unerheblich. bei einer ordentlichen kündigung kann sich ein auskunftsanspruch des arbeitnehmers als nebenpflicht des arbeitgebers aus dem arbeitsverhältnis ergeben. der arbeitgeber ist noch nicht einmal verpflichtet in der kündigungserklärung anzugeben, ob die kündigung betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt erfolgt.
was muss alles in einer kündigung vom arbeitgeber stehen? wenn zum beispiel die probezeit nur 3 monate des arbeitsverhältnisses beträgt und er kündigt nach 4 monaten, so braucht er trotzdem während der ersten sechs monate keinen kündigungsgrund. auch ist es möglich, dass durch einen tarifvertrag geregelt ist, das der grund für die kündigung in der kündigungserklärung vom kündigenden anzugeben ist.
in der regel wird der anwalt fast immer, zumindest dann, wenn das kündigungsschutzgesetz anwendung findet, raten sich gegen eine kündigung des arbeitgebers zu wehren.
Der arbeitnehmer muss ja entscheiden — und dafür hat er nur 3 wochen zeit — ob er gegen die kündigung klagt oder nicht
auch muss er keinen grund dann logischerweise in der kündigung angeben. nein, auch dies muss der arbeitgeber nicht angeben. hiervon gibt es nur wenige ausnahmen. es kann aber taktisch durchaus sinn machen, den grund zu erfragen, auch wenn man diesen nicht mehr vor ablauf der kündigungsschutzfrist mitgeteilt bekommt.
gibt es eine gesetzliche begründungspflicht für die kündigung? im gütetermin beim arbeitsgericht wird der arbeitgeber den grund darlegen. der arbeitgeber kann dann im gütetermin vor dem arbeitsgericht zu den gründen vortragen und ggf. der arbeitgeber wird dann im prozess, spätestens im gütetermin vor dem arbeitsgericht zu den kündigungsgründen stellung nehmen dies passiert im gütetermin zumindest beim arbeitsgericht berlin auch überwiegend so.
die klage sollte in der regel immer eingereicht werden! in der praxis wird aber selten von dieser vorschrift gebrauch gemacht. rechtsanwalt andreas martin — fachanwalt für arbeitsrecht oft kommen arbeitnehmer zu mir rechtsanwalt marzahn in die beratung und zeigen eine kündigung vor, in der kein kündigungsgrund angegeben ist.
aber: auch wenn der arbeitgeber den grund für die kündigung nicht angeben muss, muss er doch einen solchen grund haben und vor gericht notfalls nachweisen, wenn sich der arbeitnehmer gegen die kündigung mittels kündigungsschutzklage wehrt und auf das arbeitsverhältnis das kündigungsschutzgesetz anwendung findet!
selbst, wenn der arbeitnehmer den arbeitgeber auffordert, dass dieser doch kündigen soll, kann er in der regel trotzdem noch gerichtlich mittels klage gegen die kündigung vorgehen. die kündigung muss im allgemeinen nicht begründet werden. die beste möglichkeit des arbeitnehmers eine abfindung mit dem arbeitgeber auszuhandeln, ist die erhebung einer kündigungsschutzklage.
rechtsanwalt andreas martin. ein solcher abfindungsanspruch kann sich ergeben aus einem sozialplan oder wenn der arbeitnehmer erfolgreich im kündigungsschutzverfahren einen antrag auf auflösung seines arbeitsverhältnisses stellt, da ihm die weiterarbeit beim arbeitgeber unzumutbar ist. es gibt also fälle, in denen zum beispiel kein allgemeiner kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz besteht und auch kein sonderkündigungsschutz z.
grundsätzlich ist es so, dass der arbeitgeber in der kündigungserklärung den kündigungsgrund nicht angeben muss. wenn ich kündigungsschutzklage einreiche, dann muss ich doch meinem anwalt selbst bezahlen? die antwort in kurzform: bei vielen arbeitnehmern herrscht noch die vorstellung vor, dass der arbeitgeber grundsätzlich, schon aus formellen gründen verpflichtet ist in der kündigungserklärung auch den grund für die kündigung anzugeben.
arbeitnehmer meinen oft, dass der arbeitgeber auch in der probezeit einem bestimmten grund für die kündigung braucht. es gibt fälle, bei denen dies wirtschaftlich kaum sinn macht, wenn zum beispiel der arbeitnehmer noch nicht so lange im unternehmen beschäftigt es oder die chancen das verfahren zu gewinnen nicht besonders hoch sind.
auf die wirksamkeit der kündigung hat dies aber keinen einfluss. wann gilt eine kündigung als angenommen? diese frage ist nicht ganz unberechtigt. der arbeitgeber muss in der kündigung — von wenigen ausnahmefällen abgesehen — einen kündigungsgrund nicht grund für kündigung angeben. was ist, wenn der arbeitgeber den kündigungsgrund nicht mitteilt?
kann man direkt auf zahlung einer abfindung klagen? nehmen sie kontakt zu mir auf und ich berate sie gern! er muss also die klage später nicht weiterbetreiben aufgrund der auskunft des arbeitgebers und darlegen und beweisen, dass er bei rechtzeitige angabe des kündigungsgrundes keine klage nebst anwaltsbeauftragung erhoben hätte.
diese auskunft muss unverzüglich erfolgen. in der regel kann der arbeitnehmer nicht direkt auf zahlung eine abfindung klagen. wenn diese vorliegt, ist es aber meist schon zu spät. es gibt nur wenige fälle, in denen der arbeitgeber aufgrund gesetzes verpflichtet ist dem arbeitnehmer bei der kündigung eine abfindung zu zahlen.
der arbeitnehmer muss ja entscheiden — und dafür hat er nur 3 wochen zeit — ob er gegen die kündigung klagt oder nicht. für den arbeitgeber, der ja nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten gründen kündigen kann, ist dies nicht immer einfach und im normalfall hat der arbeitnehmer in einem solchen prozess meistens ganz gute karten.
allerdings geht dies nur dann, wenn das kündigungsschutzgesetz anwendung findet. dies hängt einfach damit zusammen, dass das kündigungsschutzgesetz erst nach einer wartezeit von 6 monaten zu laufen beginnt. neinin der regel nicht. richtig ist, dass der arbeitgeber grundsätzlich für eine ordentliche kündigung einen kündigungsgrund braucht.
ja, dies ist grundsätzlich richtig. es gibt hiervon einige ausnahmen wie z.
grundsätzlich kann man sagen, dass all die obigen fälle, bei denen der arbeitnehmer tatsächlich einen anspruch auf eine entlassungsentschädigung hat, in der praxis sehr selten vorkommen. instanz ausfallen. der arbeitgeber ist aber grundsätzlich gegenüber dem arbeitnehmer in der erklärung der kündigung nicht verpflichtet diese angaben zu machen.
nur, wenn das kündigungsschutzgesetz nicht greift, braucht der arbeitgeber keinen kündigungsgrund. wie kommt der arbeitnehmer auf andere weise an den kündigungsgrund? bei einer ordentlichen kündigung kann sich ein solcher anspruch ggfs. wie gesagt, kann hier ein solcher anspruch nur dann bestehen, wenn der arbeitnehmer ein schadenersatzanspruch hat, der sich aus einer verletzung der auskunftspflicht ergeben könnte.
diese ist zwar nicht darauf gerichtet auf zahlung eine abfindung, allerdings zahlen hier viele arbeitgeber in der güteverhandlung mittels vergleich einen abfindungsbetrag. gesetzlich ist eine mitteilungspflicht des grundes der kündigung bei der ordentlichen kündigung nicht geregelt. im normalfall wird man grund für kündigung angeben arbeitnehmer — wenn das kündigungsschutzgesetz anwendung findet — zur erhebung der kündigungsschutzklage raten.
er kann faktisch grundlos das arbeitsverhältnis kündigen, es sei denn, dass sogenannter sonderkündigungsschutz besteht, wie zum beispiel bei der schwangeren arbeitnehmerin. schwangere und in diesen fällen braucht der arbeitgeber keinen kündigungsgrund für eine ordentliche kündigung des arbeitnehmers.
muss der arbeitgeber den kündigungsgrund in der kündigung angeben? dies geht aber nicht mehr, wenn der arbeitnehmer innerhalb von 3 wochen keine klage erhebt. wichtig ist, dass man nicht den arbeitgeber zur angabe des kündigungsgrundes auffordert und bis dahin mit der erhebung der kündigungsschutzklage wartet.
begründungserfordernis im arbeitsvertrag? in der regel ist zwar vor einer verhaltensbedingten kündigung einschlägig abzumahnen, allerdings bedarf es der vorherigen abmahnung nicht, wenn ein schwerer vertrauensbruch schuldhaft vom arbeitnehmer herbeigeführt wurde. das später in der arbeitsbescheinigung für die agentur für arbeit eine entsprechende angabe verlangt wird, ist etwas anderes.
ein entsprechendes begründungserfordernis kann auch im arbeitsvertrag vorgesehen sein so das bundesarbeitsgericht, urteil vom dies kommt aber selten in arbeitsverträgen vor. wenn die probezeit sechs monate beträgt, also genauso lang ist, wie die wartezeit nach dem kündigungsschutzgesetz, dann braucht der arbeitgeber gar keinen grund für die kündigung.
prozesskosten für das kündigungsschutzverfahren. zumindest nicht in der kündigungserklärung. none eine kostenerstattung der anwaltsgebühren gibt es in der ersten instanz vor dem arbeitsgericht nicht. sofern man unter annahme einer kündigung das einverständnis die billigung versteht, so sind daran hohe anforderungen zu stellen, da dies z.
die angabe des grundes der kündigung ist keine wirksamkeitsvoraussetzung so auch das bundesarbeitsgericht, urteil vom hinweis in der kündigungserklärung des arbeitgebers muss in der regel kein kündigungsgrund angegeben werden. dies ist aber grundsätzlich nicht der fall. muss der arbeitgeber nicht wenigstens angeben, ob er verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt kündigt?
trotzdem sollte aber der arbeitnehmer dann selbst die klage einreichen, was auch nicht — von den formalien hier — besonders schwierig ist. allerdings ist dies in der praxis nicht weiter problematisch. dafür hat er nur 3 wochen ab zugang der kündigung zeit! dies geschieht in der regel durch einwurf in den briefkasten oder durch übergabe.
der arbeitgeber ist also nicht verpflichtet die gründe für die kündigung in der kündigungserklärung darzulegen. tipp: im zweifel sollte immer gegen die kündigung mittels kündigungsschutzklage vorgegangen werden. welche gründe gibt es für eine fristlose kündigung? was passiert, wenn der arbeitgeber den kündigungsgrund in der kündigung nicht mitteilt?
solche fälle sind zum beispiel: der arbeitnehmer arbeitet noch keine sechs monate im betrieb es handelt sich um einen kleinbetrieb nicht mehr als 10 arbeitnehmer wie bekomme ich als arbeitnehmer die information, weshalb der arbeitgeber gekündigt hat? gegebenenfalls hat der arbeitnehmer einen schadenersatzanspruch, wenn der arbeitnehmer ein kündigungsschutzverfahren anhängig macht und dies bei rechtzeitiger mitteilung des kündigungsgrundes nicht gemacht hätte.
bei der ordentlichen kündigung ist es umstritten, ob der arbeitgeber auf nachfrage den grund mitteilen muss. zu beachten ist aber, dass dies die absolute ausnahme ist, da ja der normalfall im arbeitsgerichtsverfahren der ist, dass erstattung von anwaltskosten in der i. kündigungsgrund in der kündigungserklärung notwendig?
im kündigungsschutzverfahren muss der arbeitgeber dann darlegen, weshalb er gekündigt hat. der arbeitnehmer muss aber die kausalität zwischen der verletzung und dem schaden nachweisen. in berlin wäre hierfür das arbeitsgericht berlin zuständig. trotzdem werden von den arbeitsgerichten oft im gütetermin abfindungen ausgehandelt.
der kündigungsgrund muss nicht in der kündigungserklärung stehen. auch wird von einigen gerichten angenommen, dass der arbeitgeber gem. auch wenn er diesen nicht in der kündigungserklärung angeben muss, so muss doch ein grund vorhanden sein. der grund ist der, dass fast nie ein anspruch auf zahlung eine abfindung besteht.
im normalfall steht kein grund in der kündigungserklärung des arbeitgebers. kurz gesagt, wenn der arbeitgeber den kündigungsgrund dann immer noch nicht mitteilt, ist die kündigung damit nicht unwirksam. nein, eine solche pflicht zur angabe des grundes in der kündigungserklärung gibt es nicht. allerdings wird ein gut informierter rechtsanwalt seinen mandanten nicht immer raten sich durch einen rechtsanwalt im kündigungsrechtsstreit vertreten zu lassen.
viele arbeitnehmer meinen, dass die kündigung schon deshalb unwirksam ist. zusammenfassung: grundsätzlich muss der arbeitgeber in der kündigungserklärung nicht den kündigungsgrund angeben. der grund dafür ist der, dass der arbeitgeber oft schlechte chancen kündigungsschutzverfahren hat und so durch einen vergleich das verfahren gegen zahlung eine abfindung beenden kann.
hinweis auf keinen fall sollte der arbeitnehmer den arbeitgeber zur benennung des kündigungsgrundes auffordern und dann ohne erhebung der kündigungsschutzklage abwarten. welche kündigungsgründe hat der arbeitgeber während der probezeit? die kündigungserklärung muss der gegenseite zugehen. dies kommt aber selten vor.
als fachanwalt für arbeitsrecht in berlin vertrete ich die interessen von arbeitnehmern und arbeitgeber in berlin marzahn-hellersdorf.
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